Behandlung und Therapie Beratung
 
Handtherapie Hilfsmittelberatung
Rheumatologie Ergonomie
Pädiatrie Gelenksschutz
Neurologie Elternberatung
Geriatrie
 
Paraffinbehandlung
Hausbehandlungen
Schienenherstellung
möglich!

Ergotherapie darf nur auf schriftliche, ärztliche Anordnung – vom Allgemeinmediziner oder Facharzt – ausgeübt werden. In der ärztlichen Verordnung zur Ergotherapie muss folgendes enthalten sein:
- Diagnose
- Häufigkeit: im Schnitt 8 – 10 Einheiten
- Dauer: 30, 45 oder 60 Minuten
- Hausbesuch analog zur Häufigkeit, falls erforderlich

Sollten Sie Fragen rund ums Thema Ergotherapie bei einem der oben angeführten Themenbereichen haben, freue ich mich auf ein Gespräch.
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